Einsatz der Hilfsorganisationen beim Kölner Rosenmontagszug
Einsatz der Hilfsorganisationen beim Kölner Rosenmontagszug
Februar 2009, Köln

Über 800 Helferinnen und Helfer im Karnevalseinsatz

Kölner Hilfsorganisationen wünschen Jecken lustige und sichere Tage in Köln

Mit insgesamt 830 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, Sanitätern und Ärzten werden die vier Kölner Hilfsorganisationen

(Malteser Hilfsdienst, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund) am Karnevalssonntag und Rosenmontag (22./23. Februar) für die sanitäts- und rettungsdienstliche Versorgung der Jecken entlang der großen Umzüge bereit stehen.

Die Einsätze werden von den Maltesern in enger Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst und der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln geführt. Zusätzlich zu den Einsatzkräften des Sanitätsdienstes stellen die vier Hilfsorganisationen weitere Rettungsmittel (Notarzteinsatzfahrzeuge und Rettungswagen) zur Verstärkung des Rettungsdienstes der Stadt Köln. Alleine am Rosenmontag zusätzliche 20 Spezialfahrzeuge. "Diese große Anzahl an Helfern und Rettungsmitteln ist notwendig, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein", erklärt Gesamteinsatzleiter Klaus Albert vom Malteser Hilfsdienst in Köln.

In der Regel sind es kleinere Blessuren, die die Helfer vor allem in Atem halten. "Diese Hilfeleistungen können oft ambulant in einer unserer 20 Unfallhilfstellen entlang der Zugstrecke behandelt werden". Sollte es zu ernsthafteren Verletzungen oder Erkrankungen kommen, stünden ausreichend Rettungsmittel und Notärzte bereit, um eine rasche Weiterbehandlung in einem Krankenhaus zu ermöglichen. "Am Schönsten auch für uns Helfer ist es natürlich, wenn nichts passiert und jeder Jeck gesund über die tollen Tage kommt, aber das ist leider bei dieser Masse feiernder Menschen unrealistisch". Daher appellieren die vier Kölner Hilfsorganisationen an die Jecken, nur maßvoll Alkohol zu trinken und Rücksicht aufeinander zu nehmen.

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Die Pressestelle der Hilfsorganisationen ist Sonntag (22.2.) und Rosenmontag (23.2.) jeweils von 8 Uhr bis Zugende besetzt.

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