Foto: Archiv
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Februar 2012, NRW

Ohne Ehrenamt ist kein Staat zu machen!

Karnevals-Bilanz und Forderungen an das Rettungsdienst-Gesetzes

Die Hilfsorganisationen in NRW ziehen positive Karnevals-Bilanz und fordern bei der Novellierung des Rettungsdienst-Gesetzes eine passgenaue Weichenstellung. 

Zum ersten Mal haben alle vier großen Hilfsorganisationen eine Bilanz ihres Engagements für den Karneval und somit für die Sicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen gezogen. Ohne den Einsatz der ehrenamtlichen Einsatzkräfte von Aachen bis Höxter und Rheine bis Bonn würde es den Karneval in der Form nicht geben.

85.000 Dienststunden

Von Altweiber-Donnerstag bis Veilchen-Dienstag haben insgesamt 10.666 Helferinnen und Helfer von ASB, DRK, Johannitern und Maltesern 599 große und kleine Veranstaltungen in Hallen, Sälen und auf den Straßen der Karnevalshochburgen im Rahmen von Sanitätswachdiensten begleitet. Darüber hinaus wurde überall im Land der Regelrettungsdienst mit ehrenamtlichen Rettungssanitätern und Rettungsassistenten verstärkt. Über 85.000 Dienststunden kamen so zusammen. Mehreren tausend Menschen konnte in medizinischen Notlagen geholfen werden. In dieser Berechnung sind die vielen Stunden der Einsatzvorbereitung und Einsatzplanung noch nicht berücksichtigt. Würden die Hilfsorganisationen den Kommunen und Kreisen, den Karnevalsgesellschaften und Veranstaltern dieses Engagement als Vollkostenrechnung präsentieren, wären diese finanziell nicht mehr in der Lage, dieses Brauchtum zu feiern. Das gelte auch für andere Großveranstaltungen wie Stadtfeste, Sportevents und Konzerte.

Ohne aktives bürgerschaftliches Engagement Zivil- und Katastrophenschutz undenkbar

Die freiwillige Mitarbeit in den Hilfsorganisationen ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in NRW. Die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen wie die Feuerwehren sowie die privaten Hilfsorganisationen bedürfen dieses ehrenamtlichen Engagements, um ihren Auftrag in der Gesellschaft erfüllen zu können. Ohne aktives bürgerschaftliches Engagement wäre der Zivil- und Katastrophenschutz undenkbar. Ohne das Ehrenamt wäre kein Staat zu machen. Die ehrenamtlichen Helfer sind die Basis einer Sicherheitsarchitektur, die sich täglich bewährt, nicht nur im Karneval. Von der örtlichen Gefahrenabwehr bis zur Bewältigung von Katastrophen, wie während der Loveparade 2010 in Duisburg. Leider wird dieses Engagement in der Öffentlichkeit als viel zu selbstverständlich wahrgenommen.

Novellierung im Rettungsdienst-Gesetz NRW 

Dieses bewährte und tragfähige System zu erhalten und zu fördern muss daher ein gesamtgesellschaftliches Anliegen aller politischen Parteien in NRW sein. Auch die politischen Vertreter im Landtag NRW beschäftigen sich in naher Zukunft mit dem Fortbestand der Hilfsorganisationen und deren wichtigem Beitrag im Rettungsdienst. Die anstehende Novellierung im Rettungsdienst-Gesetz NRW (RettG NRW) ist für die Hilfsorganisationen eine entscheidende Weichenstellung für oder gegen die Möglichkeit, den Rettungsdienst auch in Zukunft mit zu unterstützen. Im schlechten Fall sorgt die sogenannte Kommunalisierung dafür, dass die Städte und Kreise den Rettungsdienst in Eigenregie betreiben würden. Damit verlieren die Hilfsorganisationen ein großes Kernengagement.  (29.02.2012)

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